Merkblatt der Polizei

zur Teilnahme am Nelkensamstagszug

HINWEIS: Dieses Jahr findet nach dem Umzug keine Nelkensamstagsparty in der Turnhalle statt.

  1. Aufstellung
    Ab 14:00 Uhr Aufstellung am Sportplatz in Millingen. Zugstart pünktlich um 15:11 Uhr. Die Zugauflösung ist auf dem Schulhof der Schule am Bienenhaus (Grundschule Millingen).
  2. Interessenten am Wagenbau bzw. Zugteilnehmer melden sich bitte bei:
    Ralf Hanz, Tel: (02843) 80855 oder
    Thosten Jesse, Tel: (02843) 3064558
    Beide sind per Mail zu erreichen unter zugleitung@millingen-helau.de
    Anmeldeschluss ist der 08.02.2023!
  3. Aufsichtspersonen
    Bei der Anmeldung sind zwei volljährige, verantwortliche Aufsichtspersonen zu benennen, die der Zugleitung auch während des Zuges als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
  4. Zugmotto
    Es sind Wagen und auch Fußgruppen jeglicher Thematik zugelassen, soweit sie nicht ausfallend, beleidigend, rassistisch usw. sind. Am Wagen angebrachte Werbung ist nicht zulässig. Wurfmaterialien mit Werbeaufdrucken sind erlaubt.
  5. Die Wagen müssen ausreichend gesichert und sollten nicht mit mehr als 10 Personen besetzt sein.
    Sicherung der Wagen: (Auszug aus der zweiten Verordnung über Ausnahme von straßenverkehrrechtlichen Vorschriften vom 28.8.1998 BGB1.1) Fahrzeuge auf denen Personen befördert werden, müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländern bzw. Brüstungen ausgerüstet sein. Beim Mitführen stehender Personen ist eine Mindesthöhe der Brüstung von 1000 mm einzuhalten. Beim Mitführen von sitzenden Personen oder Kindern ist eine Mindesthöhe von 800 mm ausreichend.
    Seitenverkleidung nach unten bis höchstens 25 cm über der Erde, damit Kinder nicht darunter kriechen können und Bodenwellen keinen Aufschlag erzeugen.
    Auf- und Abstiege sollen möglichst nur hinten angebracht sein, auf keinen Fall dürfen Auf- und Abstiege zwischen zwei verbundenen Fahrzeugen sein. Wagen und Zugfahrzeuge müssen während des gesamten Zuges von eigenem Personal abgesichert werden. Dies gilt insbesondere für Zugfahrzeugen die nicht überschaubar sind. Zugfahrzeuge sollten möglichst eine Rundumverkleidung haben, zwingend erforderlich ist aber eine Frontverkleidung des Vorderwagens. Jeder Wagen muss durch mindestens 6 Ordner abgesichert werden.
  6. Wagenhöhe
    Ein Wagen darf nicht höher als 4,40 m sein (einschl. der Aufbauten). Vorsicht bei An- und Abfahrt an den Hochspannungsleitungen der Bundesbahn!!
  7. Beschallungsanlagen
    Die Lautsprecherboxen der Beschallungsanlage dürfen nicht in Kopfhöhe (aus Sicht der Besucher des Nelkensamstagszuges) angebracht sein, so dass sie Hörschäden verursachen. Ebenso ist die Lautstärke der Musik auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
  8. Wurfmaterial
    Das Werfen von harten Gegenständen ist untersagt, „Kamellen“ natürlich wohl. Aber bitte nicht gezielt auf Menschen oder Tiere werfen.
    KONFETTIVERBOT
    Im Millinger Nelkensamstagszug ist das Werfen von Konfetti und Papierschnipseln jeglicher Art untersagt, da dies zu einer unverhältnismäßig hohen Verschmutzung des Zugweges führt. Bei Zuwiderhandlung werden die entstehenden Reinigungskosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  9. Alkohol
    an Jugendliche abzugeben ist untersagt. Es dürfen keine Flaschen, Büchsen etc. vom Wagen geworfen werden.
  10. Fahrzeugführer und Ordnungspersonal
    dürfen keinen Alkohol trinken (sie sind haftbar für ihr Fahrzeug) und sollten, wie bisher immer, vorsichtig rangieren.
  11. Den Anordnungen
    der Polizei, der Hilfskräfte des DRK, der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Anweisungen der Zugleitung (Ralf Hanz und Thorsten Jesse).
  12. Bei Unklarheiten,
    Fragen oder für praktische Hilfe (soweit möglich), stehen Ihnen Ralf Hanz und Thorsten Jesse gerne zur Verfügung.

Wir hoffen, dass der Zug unter Mithilfe aller gut abläuft und wie bisher ein voller Erfolg wird.

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